Neue Maßnahmen für Schulen in „Hotspots“

Ab dem 01.12.2020 gilt für Schulen in „Hotspots“
(= Landkreise mit einem Inzidenzwert von über 200):

Im Unterricht wird eine Mund-Nase-Bedeckung (Maske) getragen.

  • Dies gilt in allen Schulformen, auch in der Grundschule.
  • Dies gilt auch im Szenario B, hier kann die Maske aber am Sitzplatz abgenommen werden.
    Es gibt Ausnahmen, z. B. für Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf.

Um mehr Schutz vor Ansteckung zu gewährleisten, gelten zusätzlich folgende Regelungen:

  • Am 21. und 22. Dezember 2020 ist für alle Schülerinnen und Schüler unterrichtsfrei.
  • Es gibt eine Notbetreuung für alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1-6, die Betreuung brauchen.
    Sie findet in der Schule statt und dauert von 8.10 bis 12.50 Uhr.
  • Schülerinnen und Schüler, die mit Familienmitgliedern, die zur Risikogruppe gehören, gemeinsam Weihnachten feiern möchten, können zusätzlich am 17. und 18. Dezember 2020 vom Unterricht befreit werden.

Dieser Antrag kann formlos über die Klassenleitung gestellt werden.
In der Schule bekommen Sie aber auch ein Antragsformular.